Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die gesamte BREsilient-Website https://bresilient.de/.

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Der Internetauftritt ist barrierefrei angelegt worden. Jedoch existieren Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)). Dies betrifft hauptsächlich auf dem Internetauftritt abrufbare Inhalte (wie beispielsweise PDF-Dokumente).

Da es sich hierbei um die Website eines drittmittelfinanzierten Projekts mit feststehendem Budget handelt, sind keine Ressourcen für die Umsetzung von weiteren Maßnahmen zur Barrierefreiheit vorgesehen. Die verbleibende Restlaufzeit des Projekts bis zum 30.04.2021 steht im Widerspruch zum erheblichen finanziellen und personellen Aufwand, der mit der Umsetzung von weiteren Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Internetauftritts verbunden wäre.

Auf Anfrage werden wir uns bemühen, Ihnen konkrete, bislang nicht barrierefreie Inhalte anderweitig zur Verfügung zu stellen.

Diese Erklärung wurde am 22.9.2020 erstellt.

Eine technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde mit vom W3-Konsortium empfohlenen Testverfahren von ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation durchgeführt.

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Projektleitung „BREsilient – Klimaresiliente Zukunftsstadt Bremen“
Dr. Lucia Herbeck
bresilient@umwelt.bremen.de

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.